Verwaltungsgerichtshof 90/10/0162

90/10/0162Verwaltungsgerichtshof27.02.1995

Regest

Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch Nichtangabe der verletzten Verwaltungsvorschrift Berufungsbescheid

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0162

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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