Verwaltungsgerichtshof 90/10/0150

90/10/0150Verwaltungsgerichtshof18.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0150

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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