Verwaltungsgerichtshof 90/10/0147

90/10/0147Verwaltungsgerichtshof29.03.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0147

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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