Verwaltungsgerichtshof 90/10/0135

90/10/0135Verwaltungsgerichtshof29.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.10.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 10.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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