Verwaltungsgerichtshof 90/10/0134

90/10/0134Verwaltungsgerichtshof20.12.1990

Regest

Grundsatz der Gleichwertigkeit Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Ablehnung eines Beweismittels

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0134

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.380,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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