Verwaltungsgerichtshof 90/10/0126

90/10/0126Verwaltungsgerichtshof30.05.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0126

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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