Verwaltungsgerichtshof 90/10/0118

90/10/0118Verwaltungsgerichtshof19.12.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0118

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.870,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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