Verwaltungsgerichtshof 90/10/0113

90/10/0113Verwaltungsgerichtshof30.03.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0113

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.