Verwaltungsgerichtshof 90/10/0111

90/10/0111Verwaltungsgerichtshof24.09.1990

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0111

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1990

Spruch

Gemäß § 45 Abs. 1 Z. 5 VwGG wird dem Antrag stattgegeben und der Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Februar 1990, Zl. 89/10/0184, aufgehoben.

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