Verwaltungsgerichtshof 90/10/0102

90/10/0102Verwaltungsgerichtshof27.07.1994

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0102

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.07.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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