Verwaltungsgerichtshof 90/10/0097

90/10/0097Verwaltungsgerichtshof05.07.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0097

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.07.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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