Verwaltungsgerichtshof 90/10/0087

90/10/0087Verwaltungsgerichtshof24.09.1990

Regest

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0087

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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