Verwaltungsgerichtshof 90/10/0077

90/10/0077Verwaltungsgerichtshof09.07.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.07.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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