Verwaltungsgerichtshof 90/10/0068

90/10/0068Verwaltungsgerichtshof18.10.1993

Regest

Amtssachverständiger Person Verneinung Beeidigung Behörden und Verfahren außer Straffällen Jagdbeirat Bezirksjagdbeirat Behörden und Verfahren außer Straffällen Jagdbeirat Landesjagdbeirat Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger juristische Person Kammer Beirat

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1993

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

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