Verwaltungsgerichtshof 90/10/0067

90/10/0067Verwaltungsgerichtshof06.09.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0067

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.09.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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