Verwaltungsgerichtshof 90/10/0065

90/10/0065Verwaltungsgerichtshof26.09.1990

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0065

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1990

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.720,-- und die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.600,--, jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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