Verwaltungsgerichtshof 90/10/0064

90/10/0064Verwaltungsgerichtshof20.06.1994

Regest

Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des Parteiwillens

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0064

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 13.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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