Verwaltungsgerichtshof 90/10/0056

90/10/0056Verwaltungsgerichtshof20.12.1990

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Unterschrift Beglaubigung der Kanzlei Ausfertigung mittels EDV

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0056

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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