Verwaltungsgerichtshof 90/10/0055

90/10/0055Verwaltungsgerichtshof19.10.1992

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Instanzenzug Zuständigkeit Allgemein Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Organisationsrecht Instanzenzug VwRallg5/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0055

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.10.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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