Verwaltungsgerichtshof 90/10/0053

90/10/0053Verwaltungsgerichtshof18.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0053

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Antrag der belangten Behörde auf Zuspruch der Verfahrenskosten wird abgewiesen.

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