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90/10/0052•Verwaltungsgerichtshof 90/10/0052
90/10/0052Verwaltungsgerichtshof28.02.1992
Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung
Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich seines Spruchpunktes 2. im Umfang des Straf- und Kostenausspruches wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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