Verwaltungsgerichtshof 90/10/0050

90/10/0050Verwaltungsgerichtshof27.02.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0050

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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