Verwaltungsgerichtshof 90/10/0047

90/10/0047Verwaltungsgerichtshof06.09.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0047

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.09.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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