Verwaltungsgerichtshof 90/10/0044

90/10/0044Verwaltungsgerichtshof29.10.1992

Regest

Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0044

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.10.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Antrag der belangten Behörde auf Kostenersatz wird abgewiesen.

Die vom Landeshauptmann von Tirol namens der Republik Österreich - Bund (Bundesstraßenverwaltung) erstattete "Gegenschrift" und das darin enthaltene Kostenersatzbegehren werden zurückgewiesen.

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