Verwaltungsgerichtshof 90/10/0038

90/10/0038Verwaltungsgerichtshof09.07.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.07.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Gesundheit und öffentlicher Dienst) Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.590,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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