Verwaltungsgerichtshof 90/10/0037

90/10/0037Verwaltungsgerichtshof14.05.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0037

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Gesundheit und öffentlichen Dienst) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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