Verwaltungsgerichtshof 90/10/0031

90/10/0031Verwaltungsgerichtshof10.07.1992

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0031

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.07.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 9.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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