Verwaltungsgerichtshof 90/10/0016

90/10/0016Verwaltungsgerichtshof22.10.1990

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Landschaftsbild Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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