Verwaltungsgerichtshof 90/10/0008

90/10/0008Verwaltungsgerichtshof27.02.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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