Verwaltungsgerichtshof 90/10/0005

90/10/0005Verwaltungsgerichtshof01.07.1991

Regest

Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehend Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.07.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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