Verwaltungsgerichtshof 90/10/0003

90/10/0003Verwaltungsgerichtshof22.10.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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