Verwaltungsgerichtshof 90/09/0186

90/09/0186Verwaltungsgerichtshof30.10.1991

Regest

Bezüge die als Einkommen anzusehen sind Diverses Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Gebührenfreiheit der Beschwerde Ersatz bei Gebührenfreiheit Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Absetzbeträge Diverses Begründung Begründungsmangel Einkommensermittlung und Absetzbarkeit Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/09/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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