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90/09/0186•Verwaltungsgerichtshof 90/09/0186
90/09/0186Verwaltungsgerichtshof30.10.1991
Bezüge die als Einkommen anzusehen sind Diverses Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Gebührenfreiheit der Beschwerde Ersatz bei Gebührenfreiheit Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Absetzbeträge Diverses Begründung Begründungsmangel Einkommensermittlung und Absetzbarkeit Allgemein
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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