Verwaltungsgerichtshof 90/09/0163

90/09/0163Verwaltungsgerichtshof21.02.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/09/0163

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1991

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat jedem der Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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