Verwaltungsgerichtshof 90/09/0159

90/09/0159Verwaltungsgerichtshof17.01.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/09/0159

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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