Verwaltungsgerichtshof 90/09/0152

90/09/0152Verwaltungsgerichtshof13.12.1990

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Allgemein VwRallg10/1 Beweismittel Zeugenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/09/0152

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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