Verwaltungsgerichtshof 90/09/0126

90/09/0126Verwaltungsgerichtshof13.12.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/09/0126

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1990

Spruch

Die beiden Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der HÖhe von insbesamt S 5.520,-- zu ersetzen.

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