Verwaltungsgerichtshof 90/09/0121

90/09/0121Verwaltungsgerichtshof18.10.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/09/0121

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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