Verwaltungsgerichtshof 90/09/0118

90/09/0118Verwaltungsgerichtshof21.02.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/09/0118

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.