Verwaltungsgerichtshof 90/09/0114

90/09/0114Verwaltungsgerichtshof17.01.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/09/0114

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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