Verwaltungsgerichtshof 90/09/0076

90/09/0076Verwaltungsgerichtshof18.10.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/09/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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