Verwaltungsgerichtshof 90/09/0063

90/09/0063Verwaltungsgerichtshof25.06.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/09/0063

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Bfr Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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