Verwaltungsgerichtshof 90/09/0051

90/09/0051Verwaltungsgerichtshof25.06.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/09/0051

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1990

Spruch

Die beiden angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 21.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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