Verwaltungsgerichtshof 90/09/0046

90/09/0046Verwaltungsgerichtshof06.06.1991

Regest

Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/09/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.06.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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