Verwaltungsgerichtshof 90/09/0042

90/09/0042Verwaltungsgerichtshof26.06.1991

Regest

Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung Fürsorge Kriegsopferversorgung und Opferfürsorge Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Abschreibung einer Forderung Beschwer

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/09/0042

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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