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90/09/0042•Verwaltungsgerichtshof 90/09/0042
90/09/0042Verwaltungsgerichtshof26.06.1991
Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung Fürsorge Kriegsopferversorgung und Opferfürsorge Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Abschreibung einer Forderung Beschwer
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.
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