Verwaltungsgerichtshof 90/09/0032

90/09/0032Verwaltungsgerichtshof25.06.1990

Regest

Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/09/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beiden Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.470,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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