Verwaltungsgerichtshof 90/09/0029

90/09/0029Verwaltungsgerichtshof31.05.1990

Regest

Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Fehlen des begründeten Rechtsmittelantrages

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/09/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.05.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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