Verwaltungsgerichtshof 90/09/0004

90/09/0004Verwaltungsgerichtshof18.10.1990

Regest

Bezüge die als Einkommen anzusehen sind Diverses Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde Verschulden und guter Glaube

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/09/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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