Verwaltungsgerichtshof 90/09/0002

90/09/0002Verwaltungsgerichtshof13.12.1990

Regest

Anwendung einkommensteuerrechtlicher Grundsätze Bezüge die als Einkommen anzusehen sind Diverses Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 Einkommensermittlung und Absetzbarkeit Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/09/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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