Verwaltungsgerichtshof 90/08/0224

90/08/0224Verwaltungsgerichtshof21.12.1993

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/08/0224

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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