Verwaltungsgerichtshof 90/08/0208

90/08/0208Verwaltungsgerichtshof17.09.1991

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Verpackung von Waren Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Verleiher Leiharbeitsverhältnis Entgelt Begriff Dienstverhältnis Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Ware

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/08/0208

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er den Einspruchsbescheid hinsichtlich der Feststellung der Versicherungspflicht der viert-, fünft- sechst-, siebt-, acht-, neunt- und elftmitbeteiligten Partei bestätigt, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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